PRESSEMITTEILUNG 60/2025
Krumbach, den 16.09.25Bundesstraße 16, Günzburg - Donauwörth; Ankündigung von Vermessungsarbeiten im Bereich der geplanten Ortsumfahrung Höchstädt
Die B 16 ist im Landkreis Dillingen eine Entwicklungsachse von überregionaler Bedeutung. Mit dem Bau der Ortsumgehung Höchstädt soll eine Entlastung der Ortsdurchfahrt Höchstädt, insbesondere des Schwerverkehrs, erreicht und eine leistungsfähige Verbindung zwischen der A 8 bei Günzburg und der B 2 bei Donauwörth geschaffen werden.
Das Staatliche Bauamt Krumbach informiert über den aktuellen Stand der Planung der Ortsumfahrung Höchstädt im Zuge der B 16 im Landkreis Dillingen.
Derzeit ist das Staatliche Bauamt Krumbach mit der Aktualisierung der Planungsgrundlagen für die Ortsumfahrung beschäftigt. Dies ist u. a. aufgrund der Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes Höchstädt und dem Alter vorhandener Datengrundlagen erforderlich. Darunter fallen beispielsweise die naturschutzfachliche Kartierung, die Bestandsvermessungen sowie Baugrunduntersuchungen. Die Aktualisierung ist Grundlage für die Erstellung der Unterlagen für das erforderliche Planfeststellungsverfahren.
Zur Vorbereitung der Planung der Ortsumfahrung Höchstädt beabsichtigt das Staatliche Bauamt Krumbach, die im künftigen Trassenbereich gelegenen Grundstücke vermessen zu lassen. Die bestehende Vermessung ist nicht mehr räumlich ausreichend, um den künftigen Trassenbereich abzudecken. Zudem haben sich einige Neuerungen ergeben, welche zwingend neu aufgenommen werden müssen.
Gemäß § 16a Abs. 1 FStrG sind Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte u. a. zur Duldung der für die Planung erforderlichen Vermessungsarbeiten verpflichtet. Insbesondere dürfen Mitarbeiter der Straßenbaubehörden oder von ihnen Beauftragte zu diesem Zweck die betroffenen Grundstücke betreten.
Die Vermessungsarbeiten werden zu großen Teilen bereits auf vorhandenen öffentlichen Flächen (Straßen, Geh- und Radwege, Wirtschaftswege, Gräben usw.) stattfinden. Die landwirtschaftlichen Flächen werden über die DGM-Daten der Vermessungsverwaltung integriert, so dass nicht jede Fläche im Privateigentum betreten werden muss. Trotzdem ist es erforderlich, einige betroffene private Grundstücke zu vermessen, wenn in diesen fest bestehende Anlagen (z. B. Gebäude, Wege, Mauern usw.) vorhanden sind. Betroffene Eigentümer und Kommunen wurden bereits eigens über die anstehenden Vermessungsarbeiten schriftlich informiert.
Die Vermessungsarbeiten in den Gemarkungen Höchstädt, Dillingen, Blindheim und Finningen finden voraussichtlich in der Zeit von Ende September bis Ende Dezember 2025 statt. Die Arbeiten werden von Mitarbeitern des vom Staatlichen Bauamt Krumbach beauftragten Ingenieurbüros Gansloser GmbH & Co. KG aus Hermaringen durchgeführt. Unmittelbare Vermögensnachteile, die durch die Vermessungsarbeiten entstehen, werden entschädigt.
Über die Zulässigkeit des Vorhabens, insbesondere auch über die endgültige Trassierung, wird erst im Rahmen eines noch durchzuführenden Planfeststellungsverfahrens entschieden. Mit den jetzt beabsichtigten Vorarbeiten werden weder unwiderrufliche Tatsachen geschaffen, noch wird die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde vorweggenommen. Einwendungen gegen die Ortsumfahrung Höchstädt können deswegen gegenüber den Vorarbeiten nicht in Ansatz gebracht werden. Diese können vollumfänglich im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens geltend gemacht werden.
Die Ortsumfahrung Höchstädt ist ein für die Region wichtiges Infrastrukturprojekt, das eine sorgfältige Planung und Koordination erfordert. Das Staatliche Bauamt Krumbach ist sich der Bedeutung dieses Projekts bewusst und setzt sich mit großem Engagement für dessen erfolgreiche Umsetzung ein.
Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner:
Tobias Rogg
Staatliches Bauamt Krumbach
Nattenhauser Straße 16
86381 Krumbach
Tel. 08282 / 9908 - 133
Email: tobias.rogg@stbakru.bayern.de